Das Datenschutzrecht ist in Deutschland in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt. Spricht man von betrieblich relevanten Datenschutzbestimmungen, ist in erster Linie die Rede von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese ist die zentrale Rechtsquelle für den umfassenden Schutz personenbezogener Daten. Ergänzt wird sie von dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und von vielen verschiedenen bereichsspezifischen Sondergesetzen wie beispielsweise dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB). Bei der Vielzahl von Datenschutzgesetzen ist es für Unternehmen von großer Bedeutung, die einzelnen Gesetze und Verpflichtungen zu kennen.
In Zeiten rasant wachsender Digitalisierung und Globalisierung nimmt die Verarbeitung immer größerer Datenmengen im globalen Rahmen konstant zu. So werden auch die Herausforderungen für den Datenschutz immer größer. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Frühjahr 2016 die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DGSVO) verabschiedet. Diese Datenschutzverordnung wurde am 25. Mai 2018 zur neuen verbindlichen Datenschutzbestimmung in allen Mitgliedstaaten. Während die nationalen Datenschutzgesetze aktuell in der Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie untereinander noch große Differenzen aufweisen, führt die Verordnung zu einer weitgehenden Harmonisierung des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene. Das primäre Ziel der Verordnung ist der Schutz der Grundfreiheiten natürlicher Personen und dabei wiederum deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Art. 1 Abs. 3 DGSVO. Zwar werden die europäischen Datenschutzbestimmungen durch die Datenschutzgrundverordnung nicht völlig umgewälzt; die Verordnung wird aber dennoch Modifikationen für Unternehmen mit sich bringen.
Die Verordnung ist ohne das Erfordernis einer nationalen Umsetzung in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar anwendbar. Neben den schon bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und deren Umsetzungsmöglichkeiten enthält die DSGVO wesentliche Erweiterungen u.a. in den Informationspflichten für den Verantwortlichen und in den neuartigen Rechten von Betroffenen.